JUGENDSCHUTZ
In der Einrichtung gelten die Jugendschutzstandards, die im Gesetz vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes - Familien- und Vormundschaftsgesetz sowie einiger anderer Gesetze (Amtsblatt 2023 Nr. 1606) erwähnt sind. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie bei der Anreise in der Einrichtung, den Ausweis des Kindes oder ein anderes Dokument vorzulegen, das bestätigt, dass die erwachsene Person das Recht hat, die Aufsicht über das Kind in der Einrichtung auszuüben (Vollmacht der Eltern des Kindes oder gerichtlicher Beschluss).